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App-Filter

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Dieser Service darf nur mit Genehmigung der IVW beauftragt und durch die INFOnline bereitgestelllt werden.

Leistungsumfang

Herausfiltern definierte Messimpulse zur Laufzeit

Der App-Filter dient dazu, spezifisch definierte Mess-Impulse zur Laufzeit aus der Messung herauszufiltern. Die Definition eines App-Filters MUSS die folgenden Parameter umfassen (Filterkriterien):

  • Angebotskennung der App
  • Version der APP inkl. Nennung des Bundle-Identifiers
  • Code
  • Event(s)


Beispiel:

  • Angebotskennung: mapinfon
  • Version, Bundle-Identifier: 2.0, de.infonline.map
  • Code: Startscreen
  • Events: viewAppeared, ViewDisAppeared

Pro App-Filter können bis zu 5 Events angegeben werden, die gefiltert werden sollen.

Die Filter-Kriterien sind UND-Verknüpft, d.h. alle Kriterien eines Mess-Impulses müssen mit den Kriterien übereinstimmen, damit dieser gefiltert wird. Wurde der App-Filter mit mehreren Events beantragt, wird je Event ein Filter erzeugt. Nach Aktivierung des Filters werden alle eingehenden Mess-Impulse, die den Filter-Kriterien entsprechen, herausgefiltert.

Zu beachten:

  • der App-Filter kann nur im Rahmen der Messung von mobilen Applikationen (Apps) eingesetzt werden
  • der App-Filter mindert die ermittelte Nutzung Ihrer App
  • der App-Filter greift durchgängig, d.h. es werden ALLE Requests gefiltert, die den angegebenen Kriterien entsprechen. So ist es z.B. nicht möglich, bei einer 3-fach-Zählung eines Events nur 2 von 3 Mess-Impulsen herauszufiltern
  • die gefilterten Mess-Impulse können nicht nachträglich wiederhergestellt werden
  • der App-Filter greift ab dem Moment der technischen Aktivierung und endet mit dem Moment der technischen Deaktivierung. Der App-Filter Service beinhaltet keine Korrekturen von Messwerten.
  • Der App-Filter Service ist aus Sicht des SZMNG Systembetriebs ein Prio 2-Service. INFOnline behält sich daher vor
    • die Einrichtung beantragter Filter abzulehnen
    • im Falle systemkritischer Zustände App-Filter ohne Ankündigung zu deaktivieren. In diesem Falle werden Sie zeitnah von der Deaktivierung und dem Zeitpunkt einer möglichen Reaktivierung informiert.

Aktivierung und Deaktivieren des App-Filtres

Aktivieren des App-Filters

Nach Beantragung des App-Filters prüft INFOnline, ob der Filter wie gewünscht eingerichtet werden kann. Zu dieser Prüfung gehört u.a., ob alle notwendigen Parameter angegeben wurden und mögliche Auswirkungen auf den Betrieb des Gesamtsystems.

Ist die Prüfung erfolgreich, richtet INFOnline den Filter ein und Informiert Sie und die IVW Online über die Aktivierung.

Kann der Filter nicht aktiviert werden, nimmt das INFOnline Service & Support-Team mit Ihnen Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu klären. Sollte ein App-Filter nicht aktiviert werden können, entstehen Ihnen keine Kosten.

Deaktivieren des App-Filters

Das SZMnG ermittelt die Anzahl der vom App-Filter herausgefilterten Mess-Impulse. Unmittelbar nach Ende eines Kalendermonats wertet INFOnline aus, wieviele Mess-Impulse im Verhältnis zum Gesamt-PI Volumen der App herausgefiltert wurden. Betrifft der App-Filter in einem Monat weniger als 2% des gesamten PI Volumens der APP, wird der Filter innerhalb der ersten drei Werktage des Folgemonats deaktiviert. Diese Verifizierung erfolgt nur, wenn der App-Filter den kompletten Kalendermonat eingerichtet war.

Nach erfolgter Deaktivierung des Filters werden Sie und die IVW Online darüber benachrichtigt.

Rand- und Rahmenbedingungen

Anmeldung / Auftraggeber

Als INFOnline Kunde können Sie einen App-Filter für Ihre App beauftragen. Die Beauftragung eines App-Filters für Ihre App erfolgt über das Bestell Center im Kunden Center der INFOnline.

INFOnline prüft daraufhin innerhalb von zwei Werktagen die Möglichkeit der Einrichtung. Ist die Prüfung erfolgreich, wird der App-Filter eingerichtet und der Auftrag von INFOnline bestätigt.

Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit des Service App-Filter beginnt mit der Einrichtung und endet, sobald der die beschriebene Deaktivierung erfolgt ist oder der Kundenvertrag für das betroffene Digital-Angebot beendet wird.

Die Laufzeit wird jeweils monatsweise ermittelt. Bei Filtern, die vor dem 15. eines Monats eingerichtet werden, wird dieser Monat für die Laufzeit als ganzer Monat gewertet. Bei Filtern, die nach dem 15. eines Monats eingerichtet werden, beginnt die Laufzeit mit dem 1. des Folgemonats

Sie können den App-Filter Service jederzeit mit einer Frist von 5 Werktagen zum Monatsende kündigen. Sollte die Kündigung innerhalb der im Initialpaket enthaltenen ersten drei Monate erfolgen, erfolgt keine Rückerstattung.

Kosten

Die Kosten für den App-Filter Service werden wie folgt berechnet:

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