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Responsives Design

Bei der Umstellung Ihrer Webseite auf ein responsives Design muss darauf geachtet werden, dass die mobile Kennung im SZM-Tag verwendet wird, sobald auf einer Seite mobile Werbemittel ausgespielt werden.

Bevor die Umstellung Ihrer Webseite auf ein responsives Design umgestellt werden kann, müssen folgende Fragen mit der IVW Geschäftsstelle besprochen werden:

Wünschen Sie eine getrennte Ausweisung von Desktop und mobile enabled Website bei IVW und ggf. agof?
Wenn ja, sind eine stationäre sowie mobile Angebotskennungen notwendig.

Spielen Sie auf der mobile enabled Website mobile optimierte Werbung aus?
Wenn ja, sind eine stationäre und mobile Angebotskennung notwendig, da dieses eine Richtlinie der IVW ist.
Wenn nein, ist eine Abstimmung direkt mit der IVW Geschäftsstelle notwendig, damit sie das OK erhalten, alles unter einer Angebotskennung auszuweisen.

Sofern einer von beiden Punkten „ja“ ist, ist die Realisierung der Ausspielung des SZM-Tags wie folgt abzubilden:

Mithilfe einer Abfrage (z.B. if/else-Abfrage) werden Angebotskennung (st-Paramenter) sowie die Befragungseinladung (sv-Parameter) entsprechend des Devices oder der Ad-Ausspielung getauscht. Die Abfrage muss durch ihren Webentwickler realisiert werden. Es gibt keine Vorlage seitens INFOnline.

Hierzu ein Beispiel:

Wenn mobile Device identifiziert (z.B. Detection database, Ad-Server Impuls für mobiles Werbemittel), dann spiele folgende Parameter „anders“ aus:

  • „st“=“mobile Angebotskennung“ (statt „st“=“stationärer Angebotskennung“)
  • „sv“=“mo“ (statt „sv“=“in oder i2“, nur bei agof Teilnahme)

 
Wenn die Codestruktur bei der stationären sowie mobile endabled Webseite identisch sind, kann diese selbstverständlich übernommen werden. Sollte die Codestruktur („cp“=“codename“) sich differenzieren, so muss diese selbstverständlich auch geändert werden.

WICHTIGER HINWEIS

Sollten Sie bei beiden Informationen ein „nein“ ausgewählt haben und die IVW Geschäftsstelle Ihnen bestätigt haben, dass alles unter einer Angebotskennung gemessen wird, so ist es notwendig die agof zu informieren, dass im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der BFE (Befragungseinladung / „sv“-Parameter) keine Fehlerprotokolle zur Korrektur an Sie gesendet werden.