Ja, die Veröffentlichung der Monatsdaten unter www.publishing-benchmark.de ist derzeit kostenlos. Dieser Service wird Ihnen als INFOnline Kunde in Kombination mit einer aktiven IVW-Mitgliedschaft zur Verfügung gestellt.
Immer zwei Werktage nach der Veröffentlichung der IVW-Ausweisung (siehe IVW Termine), spätestens bis 10 Uhr (UTC).
Veröffentlichungsdaten 2023
1. Sie sind Kunde bei INFOnline und erheben bereits Ihre Kennzahlen.
2. Ihr Digital-Angebot wird bei der IVW monatlich ausgewiesen.
Derzeit befinden wir uns in der Einführungsphase des Qualified Clients. Das Dashboard für Publishing Benchmark wird nach Bedarf erweitert.
Die Tageswerte der Qualified Clients für Ihr Digital-Angebot stehen Ihnen im INFOnline IDAS bereit. Zusätzlich können Sie die angebotsbezogene Metrik(en) über die INFOnline Reporting API beziehen.
Derzeit ist diese Schnittstelle nicht verfügbar.
Sie haben Interesse an einer automatisierten Verfügbarkeit? Wenden Sie sich an unseren Customer Service unter 0228 / 41 029 77 oder per Mail.
Beim initialen Auftrag wird Ihnen einmalig eine Übersicht der an- und abgemeldeten Angebotskennungen Ihres Kundenlogins bereitgestellt.
Angebote, die in Ihrer Auftragszusammenfassung unter ‚Abgemeldete Digital-Angebote‘ gelistet werden, werden NICHT im Publishing Benchmark Dashboard veröffentlicht.
Bei jedem Folgeauftrag erhalten Sie nur noch die Informationen zu den von Ihnen veranlassten Veränderungen.
Ausnahme: Bei Neuanmeldungen erscheinen diese Angebotskennung/en ebenfalls einmalig unter “Abgemeldete Digital-Angebote‘ (siehe „initialen Auftrag‘)
Über das INFOnline Bestell Center: Wir empfehlen Ihnen das INFOnline Kundenlogin zu nutzen.
bis zum 5. des Monats | ab dem 6. des Monats | |
anmelden | Vormonatsdaten können in kommender Veröffentlichung berücksichtigt werden | Monatsdaten können in Veröffentlichung des Folgemonats berücksichtigt werden |
Bitte beachten Sie die *Teilnahmevoraussetzungen.
Beispiele:
Bitte beachten Sie hierzu die Einzelhinweise in der IVW-Ausweisung sowie die Hinweise zu Maßnahmen und Sanktionen.
Nein, das ist aktuell nicht möglich.
Bitte beachten Sie die *Teilnahmevoraussetzungen.
Der Qualified Client soll zukünftig als ein Baustein die Grundlage für die Bewertung journalistischer Qualität mit validen und neutralen Kriterien ermöglichen.
Die Metrik soll Publishern den Vergleich innerhalb Ihrer Peer-Group ermöglichen, um die eigene journalistische Leistung beurteilen und einordnen zu können.
Es geht bspw. um eine vergleichbare Bewertung, welche Inhalte in welcher Nutzungsintensität auf welchen Endgeräten von Nutzer:innen konsumiert werden, um bspw. die Content-Produktion kundenindividueller aussteuern und distribuieren zu können.
Nein, der Qualified Client ist eine technisch gemessene Metrik. Der Unique User hingegen basiert auf gemessenen Daten, Panellösung und Daten-Modellierung.
Der Vergleich mit dem Unique User ist daher nicht möglich.
Ja, der Qualified Client entspricht allen Vorgaben der EU-DSGVO sowie des TTDSGs.
Ein Qualified Client (kurz: QClient) ist ein von mindestens einer Person genutztes Endgerät (z.B. stationärer Computer, Tablet, Smartphone, hbbTV etc.), von dem aus mittels Browser oder App auf digitale Angebote zugegriffen wird.
Um einen QClient zu identifizieren, ist es notwendig, dass das verwendete Endgerät des Nutzers mindestens ein weiteres Mal durch das Messsystem erkannt wird und zwischen dem ersten und dem folgenden Auftreten mehr als 24 Stunden liegen.
Die Qualifizierung eines Clients kann im gesamten INFOnline (DE)-Messuniversum erfolgen. Insbesondere bei der Client-Identifikation mit Hilfe von 3rd-Party Identifiern, wie z.B. 3rd-Party Cookie-ID oder „Fingerprints“, kann sich ein Client somit auch auf zwei unterschiedlichen digitalen Angeboten qualifizieren.
Die Metrik ist das Ergebnis einer rein technischen Messung. Es findet keine Datenanreicherung durch Panel-Lösungen oder Daten-Modellierungen statt.
Beide Begriffe sind identisch: QClient ist die Kurzform zum Qualified Client.
Aus dem INFOnline Measurement, bestehend aus der consentfreien und -pflichtigen Messung. Um einen Qualified Client zu identifizieren, ist es unter anderem notwendig, dass das verwendete Endgerät des Nutzers mindestens ein weiteres Mal durch das Messsystem identifiziert wird und zwischen dem ersten und dem folgenden Auftreten mehr als 24 Stunden liegen.
Als Client bezeichnen wir das Endgerät, mit dem ein Nutzer ein Digital-Angebot besucht. Bei diesem Endgerät kann es sich zum Beispiel um einen speziellen Browser oder eine native Smartphone-App handeln.
Damit ein Client zu einem Qualified Client wird, muss dieser zusätzliche Qualifikationskriterien erfüllen. So werden als Qualified Client unter anderem nur die Clients geführt, die über einen längeren Zeitraum wiederkehrend im INFOnline Messuniversum identifiziert werden können.
Existiert ein Client nur an einem Tag, weil der Nutzer z.B. aktiv Identifikationsmerkmale im Endgerät löscht, so wird dieses Endgerät nur als Client gezählt, kann sich jedoch nicht qualifizieren und stellt somit nur einen Client, jedoch keinen Qualified Client dar.
Nein, der Qualified Client ist eine reine Metrik zum journalistischen Benchmark. Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden Nutzungsbedingungen zum Qualified Client.
Als Metrik für publizistischen Benchmark steht der Qualified Client als Monatswert im Dashboard unter www.publishing-benchmark.de bereit.
Tageswerte zu Qualified Client zu Ihrem Digital-Angebot stehen Ihnen im INFOnline IDAS bereit. Zusätzlich können Sie die angebotsbezogene Metrik(en) über die INFOnline Reporting API beziehen.
Nein, um den Qualified Client zu erheben, ist die consentpflichtige Messung notwendig.
Die Zensusmessung wird zur Berechnung des INFOnline Qualified Clients genutzt, um etwaige Consent- und Adblocker- (Scriptblocker-) Lücken zu füllen. Eine fehlerhafte Integration des Zensusverfahrens hat direkte Auswirkungen auf die Datenqualität des Qualified Clients.
Überprüfen Sie, ob die Zensusmessung in Ihrem Angebot vollumfänglich eingebunden ist.
Ein Messrequest muss eine gültige Consentinformation enthalten, damit die Daten erhoben und verarbeitet werden können. Gültig bedeutet, dass valide Consentnotation für den INFOnline Vendor in den übermittelten Messdaten ans INFOnline System enthalten sind.
Oftmals kommt es zu Problemen bei der Consentübermittlung, wenn die Messung nicht gemäß des Integration Guides vorgenommen wurde.
Um fehlerhafte/ungültige Übermittlungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Einsatz des INFOnline Measurement Managers oder der aktuellsten SDK für iOS/Android Apps.
Über das INFOnline Bestell Center: Wir empfehlen Ihnen das INFOnline Kundenlogin zu nutzen.
bis zum 5. des Monats | ab dem 6. des Monats | |
abmelden | Keine Vormonatsdaten ab kommender Veröffentlichung | Keine Monatsdaten ab Veröffentlichung des Folgemonats |
Beispiel: