Frequently Asked Questions
Generelles
Wo finde ich die AGBs?
Wir haben die AGBs nicht gesondert auf unserer Internetseite aufgeführt. Sie sind jedoch im Kundenvertrag enthalten und können dort nachgelesen werden.
Wo finde ich die IVW-Richtlinien für Digital-Angebote?
Die IVW-Richtlinien finden Sie hier.
Was kann mit INFOnline Measurement gemessen werden?
Desktop (stationäre Webseiten – WEB)
Beinhaltet klassische Webseiten, die über stationäre Endgeräte wie PCs oder Laptops genutzt werden. Dazu zählt auch die Newsletter-Messung, die kostenlos im Bestell-Center der INFOnline buchbar ist.
ePaper
Messbar, sofern das Angebot auf HTML5 und/oder Flash basiert.
Mobil optimierte Webseiten (MEW)
Webseiten, die speziell für die Nutzung auf mobilen Endgeräten entwickelt wurden.
Responsive Design
Hierbei handelt es sich um Webseiten, bei denen die **URL identisch** mit der Desktop-Variante ist (WEB + MEW).
Der Begriff Responsive Webdesign bedeutet wörtlich „reagierendes Webdesign“. Inhalte, Navigationselemente und die gesamte Struktur der Website passen sich dynamisch an die jeweilige Bildschirmauflösung an. Das Design reagiert also auf die Eigenschaften des Endgeräts, anstatt Nutzer auf starre Layouts konventioneller Webseiten oder Online-Shops zu beschränken.
Connected TV
Messung von TV-Apps auf internetfähigen Fernsehern.
Mobile Apps (Android und iOS)
Einbindung und Messung nativer Apps für die gängigen mobilen Betriebssysteme.”
Welche Kennzahlen mit der Newsletter-Messung erhoben?
Ausschließlich die Page Impressions (PIs).Ausschließlich die Page Impressions (PIs).
Wie kann ich die Zensusmessung (Web) testen?
Orientieren Sie sich hierzu an unserer Hilfeseite: https://docs.infonline.de/infonline-measurement/integration/web/pruefmoeglichkeiten/
Mit Hilfe der Netzwerkanalyse-Tools können die verschickten Request der INFOnline Measurement Zensusmessung nachvollzogen werden.
Hierfür muss lediglich in den Entwicklertools (Shortcut: Strg + Umschalt + i) in den Network Tab gewechselt und auf „base.io“ gefiltert werden.
Dort wählt man den Request mit dem Status Code 200.
Im Request Payload können die Parameter wie Angebotskennung (st) oder Seitencode (cp) nachvollzogen werden.
Lässt sich IOMm so in eine Bildergalerie verbauen, dass z.B. die Betätigung des Vor- und Zurück-Buttons zwischen den einzelnen Bildern gemessen werden kann?
Aus technischer Sicht ist eine Messung der PIs basierend auf dem Anzeigen weiterer Bilder in der Slideshow mit INFOnline Measurement möglich.
Wir empfehlen bei IVW-Teilnahme vorab Rücksprache mit dem IVW Prüfteam bzgl. Richtlinienkonformität zu halten, per Mail an: servicecenter@ivw-online.de
Werden unter IOMp bei der Öffnung eines NL Visits gezählt?
Die Newslettermessung aus IOMp erzeugt ebenfalls clientbasierte Metriken wie den Visit. Ob der Visit fortgeführt wird, wenn jemand nach Öffnen des Newsletters die Webseite eines Angebot innerhalb des 30-minütigen Visits-Timeouts besucht, hängt davon ab, wo und wie der Newsletter geöffnet wurde.
Wird der Newsletter beispielsweise direkt in einem Browser wie Chrome geöffnet, kann meist ein Cookie gesetzt werden und der Visit fortgeführt werden. Wird der Newsletter aber nur in einem Mailprogramm oder in einem iFrame geöffnet, kann es sein, dass kein Cookie gesetzt werden kann oder aufgrund der Browsertechnologie ein neuer Cookie gesetzt wird und damit keine Weiterführung des Visits möglich ist.
Generell ist zu sagen, dass die dem Visit zugrundeliegende Clientdetection bei der Newslettermessung je nach Umgebung schwächer sein kann.
Datenschutz
Was regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeiteung (AV)?
Der AV (Vertrag zur Auftragsverarbeitung) regelt die Anonymisierung der erfassten Zugriffe auf Ihr Digital-Angebot über das SZM-Verfahren nach dem BDSG. Bestandteil des Vertrags ist das IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzept, welches Sie zur vertraulichen Verwendung ebenfalls bei INFOnline erhalten.
Welche Daten werden in dem ioam-Cookie gespeichert?
Nach dem Zugriff auf ein durch die INFOnline gemessenes Digital-Angebot wird auf dem PC des Internet-Nutzers ein Cookie gespeichert. Dieses Cookie finden Sie in der Cookie-Liste Ihres Browsers unter dem Eintrag „ioam.de“.
Ein Cookie ist eine Textdatei, die keinerlei ausführbaren Code oder z.B. „spyware“ Elemente enthält. Unser Cookie enthält eine beliebige, intern vergebene Zahlenfolge zur Erstellung einer Marktforschungsstudie über die Internetnutzung für die Arbeitsgemeinschaft Online Forschung (agof e.V.)
Die im Cookie gespeicherte Zahlenfolge kann keiner bestimmten Person zugeordnet werden und ist somit anonym.
Testphase
Wie lange läuft die Testphase?
Die reguläre Testphase beläuft sich auf drei Monate.
Wie sind die Kündigungsfristen bei der Testphase?
Sie können die Testphase jederzeit innerhalb der dreimonatigen Laufzeit kündigen.
Welche Serviceleistungen erhalte ich während der Testphase?
Während der Testphase stehen Ihnen sämtliche Leistungen zur Verfügung, die auch reguläre Kundinnen nach Vertragsabschluss erhalten. Dazu gehören unter anderem unsere Messdienstleistung, der Zugang zum Dashboard zur Visualisierung Ihrer Daten sowie die persönliche Betreuung durch einen Ansprechpartner*in der INFOnline.
Rechnung und Mahnungen
Kann ein separater Rechnungsempfänger eingetragen werden?
Wenn die Kosten für die Messung eines Digital-Angebots an ein anderes Unternehmen berechnet wollen sollen, benötigen wir eine offizielle Kostenübernahme von dem anderen Unternehmen. Die Kostenübernahme kann gerne an service@INFOnline.de erfolgen.
Wie kann ich eine Rechnung erneut anfordern?
Senden Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihrer Kunden- und Rechnungsnummer an service@INFOnline.de. Wir senden Ihnen die Rechnung dann per E-Mail/Fax zu.
Wie kann ich den Rechnungsempfänger ändern?
Sie können den Rechnungsempfänger per E-Mail an support@infonline.de oder in unserem Kundencenter unter Rechnungsstellung ändern.